FAQ

Häufige Fragen und Antworten

Für Betroffene

Erfährt mein Arbeitgeber, dass ich bei AntiSkid angerufen habe?

Nein, wir gebe keine Daten an Deinen Arbeitgeber weiter! Wir behandeln dein Anliegen streng vertraulich. Wichtig für dich zu wissen: Das psychologische und psychotherapeutische Beratungsteam unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht und die unbefugte Weitergabe von Patientengeheimnissen wird vom Gesetzgeber streng bestraft.

Sollte ich meiner Fliegerärztin oder meinem Fliegerarzt vom AntiSkid-Programm erzählen?

Idealerweise hast du zu deiner Fliegerärztin oder deinem Fliegerarzt ein vertrauensvolles Verhältnis. Das AntiSkid-Programm ist bei flugmedizinischen Sachverständigen deutschlandweit bekannt. Es besteht daher in der Regel kein Grund, deine Teilnahme zu verschweigen. Im AntiSkid-Programm arbeiten Peers, Fliegerärzt:innen sowie psychologische und fachärztliche Behandelnde eng zusammen, um dich bestmöglich zu unterstützen.

Erfährt das LBA von dem Programm?

Ja. Pilotinnen und Piloten sind gesetzlich verpflichtet – gegebenenfalls gemeinsam mit dem Fliegerarzt – alle meldepflichtigen Krankheiten an das LBA zu melden. Das heißt aber nicht automatisch, dass auch der Arbeitgeber davon erfährt. Die Abteilungen beim LBA unterliegen ebenfalls der Schweigepflicht. In solchen Fällen wird mit anonymisierten Einträgen im Medical wie zB. "SIC" gearbeitet.

Wie läuft das AntiSkid-Programm genau ab?

Jedes Programm wird individuell für die betroffenen Personen angepasst. In der Regel gehören dazu regelmäßige Gespräche mit einer ambulanten Psychotherapeutin oder einem ambulanten Psychotherapeuten, Gruppentreffen mit anderen betroffenen Pilotinnen und Piloten sowie ein enger Kontakt mit dem betreuenden Peer. Bei entsprechender psychischer Belastung kann auch ein mehrwöchiger stationärer Aufenthalt notwendig sein.

Was passiert, wenn ich zu einem Beratungsgespräch gehe?

Das erste Treffen dient dazu, dich kennenzulernen und deine Fragen zu beantworten. Gemeinsam mit AntiSkid-Mitarbeitenden sprichst du über deine Situation und ihr überlegt, welche Unterstützung für dich sinnvoll sein kann. Alle Gespräche bleiben vertraulich. Informationen werden nur weitergegeben, wenn du dem ausdrücklich zustimmst.

Verliere ich mein Tauglichkeitszeugnis?

Die Teilnahme am AntiSkid-Programm führt nicht automatisch zum Verlust deines Tauglichkeitszeugnisses. Nach den Vorgaben der EASA wird individuell beurteilt, ob eine psychische Erkrankung die Flugtauglichkeit beeinträchtigt. Ist dies der Fall, kann die Flugtauglichkeit vorübergehend eingeschränkt sein. Nach einer erfolgreichen Behandlung und einer fachpsychiatrischen Begutachtung kann sie jedoch wiedererlangt werden. AntiSkid begleitet und unterstützt dich während dieses gesamten Prozesses.

Muss ich meinen Namen nennen?

Nein. Gerne kannst Du dich anonym beraten lassen. Beim Anruf der Hotline musst Du keinen Namen nennen.

Muss ich sofort entscheiden, ob ich beim AntiSkid-Programm mitmache?

Nein. Nach einem Gespräch mit zwei unserer Peers und wenn gewünscht einer anschließenden Erstbegutachtung durch unser psychologisches Fachteam, erhälst du ein Feedback bezüglich des Vorliegens von psychischen Belastungen oder einer möglichen psychischen Erkrankung. Wir geben dir alle Informationen über das AntiSkid Programm und die Folgen einer Teilnahme, so dass Du dich frei entscheiden kannst, wie es weitergehen soll.

Für Angehörige sowie Kolleginnen und Kollegen

Können auch Kolleginnen und Kollegen des Boden- oder Kabinenpersonals Hilfe durch AntiSkid erhalten?

Das AntiSkid-Programm ist ein Peer Support Programm von Pilot:innen für Pilot:innen. Für Flugbegleiter:innen gibt es mit „Safety Belt“ ein vergleichbares Peer Support Programm. In allen anderen Bereichen sind die jeweiligen disziplinarischen Vorgesetzten die ersten Ansprechpartner.

Wie verhalte ich mich, wenn jemand bei der Arbeit alkoholisiert wirkt?

Sprich die betroffene Person im Zweifel immer an. Ein Alkoholgeruch kann darauf hindeuten, dass der Blutalkoholspiegel noch bei mindestens 0,5 Promille liegt. In einer solchen Situation sollte sie nicht fliegen, bis der Sachverhalt – beispielsweise durch eine Blutuntersuchung – eindeutig geklärt ist. Wer wissentlich zulässt, dass jemand unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fliegt, kann sich ebenfalls strafbar machen.

Meldet sich die betroffene Person anschließend krank, kann sie Kontakt zum AntiSkid-Programm aufnehmen.

Wie kann ich helfen, wenn ein Pilot oder eine Pilotin in meinem Umfeld auffällig wird?

Sprich die betroffene Person im Zweifel an und ermutige sie, Kontakt mit AntiSkid aufzunehmen. Oft hilft schon ein offenes Gespräch, um den ersten Schritt zu erleichtern. Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, kannst auch du dich an uns wenden. AntiSkid berät und unterstützt auch Angehörige, Freund:innen und andere nahestehende Personen.

Allgemeine Informationen

Was sagt die EASA zu psychischen Erkrankungen oder Substanzmissbrauch bei Pilot:innen?

Die EASA regelt in der EU-Verordnung 1178/2011 (Part-MED, u. a. MED.B.055 und MED.B.060), unter welchen Voraussetzungen Pilot:innen flugtauglich sind. Psychische Erkrankungen oder Substanzmissbrauch können die Flugtauglichkeit beeinträchtigen und müssen deshalb individuell flugmedizinisch beurteilt werden.

Das AntiSkid-Programm begleitet betroffene Pilot:innen auf ihrem Weg zurück in den Flugdienst. Die Behandlung und Begutachtung orientieren sich an den behördlichen Vorgaben und schaffen die Voraussetzungen, die für eine Wiedererlangung der Flugtauglichkeit erforderlich sind.

Wer steckt hinter AntiSkid?

Die EASA-Verordnung (spezifisch CAT.GEN.MPA.215) verpflichtet Fluggesellschaften in Europa, Pilot:innen einen möglichst einfachen und schnellen Zugang zu einem Unterstützungsprogramm bei psychischen Belastungen, die die Flugtauglichkeit beeinflussen können, zu ermöglichen. Das AntiSkid Peer Support Programm erfüllt diese Anforderungen.

Die Stiftung AntiSkid ist Trägerin des Programms. Die fachliche und organisatorische Umsetzung erfolgt durch die Mental Care AntiSkid GmbH in Zusammenarbeit mit den Peers und dem psychologischen Fachteam.

Thema Sucht

Ab wann ist Alkoholkonsum bedenklich?

Wie viel Alkohol als gesundheitlich riskant gilt, hängt unter anderem von Alter, Geschlecht, Körpergewicht und dem allgemeinen Gesundheitszustand ab. Als Orientierung empfiehlt die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), möglichst wenig oder idealerweise keinen Alkohol zu trinken. Bereits geringe Mengen können das Risiko für gesundheitliche Schäden erhöhen.

Für Pilot:innen gelten besonders hohe Anforderungen, denn bereits geringe Alkoholmengen beeinträchtigen z.B. Konzentrationsfähigkeit und Reaktionsgeschwindigkeit, was wiederum die Sicherheit im Luftraum bedrohen kann. Alkoholmissbrauch und Alkoholabhängigkeit führen daher zu einer (vorübergehenden) Fluguntauglichkeit. Nach einer erfolgreichen Behandlung und einer fachpsychiatrischen Begutachtung kann die Flugtauglichkeit jedoch wiedererlangt werden. AntiSkid begleitet Betroffene auf diesem Weg.

Was ist Sucht?

Sucht ist eine Erkrankung, bei der das Verlangen nach einer bestimmten Substanz oder einem bestimmten Verhalten so stark wird, dass es sich nur noch schwer kontrollieren lässt. Sie kann sich zum Beispiel auf Alkohol, Medikamente oder andere Substanzen beziehen, aber auch auf Verhaltensweisen wie Glücksspiel.

Grundsätzlich kann jede und jeder eine Sucht entwickeln. Je früher Warnsignale erkannt werden, desto besser sind die Behandlungsmöglichkeiten.